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Insolvenzberatung

für Firmen und Privat!

Insolvenzberatung-Heilbronn

Die Regelinsolvenz wird auch Firmeninsolvenz genannt. Bei der Regelinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern nicht vor Einreichen der Insolvenz notwendig. Sie können den Antrag durch die Insolvenzberatung Heilbronn oder auch selbst beim Insolvenzgericht stellen. Sie müssen ihre selbstständige Tätigkeit auch nicht vor Antragstellung eingestellt haben. Um das Regelinsolvenzverfahren einzuleiten, muss jedoch ein Insolvenzgrund, den die Insolvenzberatung Heilbronn für sie prüfen kann, vorliegen. Dies sind z.B. Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung.

In der Insolvenz kann dann eine Abwägung nach eingehender Überprüfung erfolgen, ob die selbstständige Tätigkeit aufrechterhalten werden kann oder nicht.

Es ist jedoch sinnvoll sich vor Einreichung einer Insolvenz durch die Insolvenzberatung Heilbronn beraten zu lassen, um ggfls. noch andere Möglichkeiten der Sanierung des Unternehmens oder auch eine Möglichkeit der meist kostengünstigeren und vom Verfahren her problemloseren Verbraucherinsolvenz abwägen zu können.

Die Insolvenzberatung Heilbronn steht mit den Kooperationspartnern der Kanzlei auch weitergehenden ggfls. auch insolvenzabwendenden oder vermeidenden Beratungspotenzialen zur Seite. Bitte beachten sie auch, dass auch jeder Gläubiger ein Regelinsolvenzverfahren einleiten kann und es dann sehr entscheidend ist, dass sie schnell handeln und eine Beratung aufsuchen, um selbst noch einen Antrag zu stellen und auch nur dann einen Restschuldbefreiungsantrag stellen zu können. Es ist auch wichtig zu wissen, dass bei Selbstständigen die das Regelinsolvenzverfahren beantragt haben, es sein kann, dass zusätzlich die Privatinsolvenz beantragt werden muss. Dies ist abhängig von der Gesellschaftsform der selbstständigen Tätigkeit.

Offene Fragen? - Kostenlose Insolvenz-Hotline:

07262 - 206 919 0 oder 030 - 919 012 12

(Mo. – Sa. von 9 – 20 Uhr / BUNDESWEIT – aus dem deutschen Festnetz)

 

Wir beraten sie gerne auch zur Regelinsolvenz, wenn sie eine Firma derzeit noch betreiben oder keine Verbraucherinsolvenz für sie in Frage kommt aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen.

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